Häufige Fragen
Gesetzliche Grundlagen
Für Ausbildungsteilnehmer zum AEP (Diplom- und Master-Psychologen) findet die Ausbildung auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes und der PsychTh-AprV statt und erlaubt frühestens nach 5 Jahren das Staatsexamen im Vertiefungsfach Psychoanalytisch begründete Verfahren (Analytische und tiefenpsychologisch fundierte oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) abzulegen.
Für Ausbildungsteilnehmer zum AKJP (Diplom- und Master-Psychologen, -Pädagogen und -Sozialpädagogen) findet die Ausbildung auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes und der KJPsychTh-AprV statt und schließt frühestens nach 5 Jahren mit dem Staatsexamen im Vertiefungsfach Psychoanalytisch begründete Verfahren (Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) ab.
Für Ärzte besteht die Möglichkeit, die Weiterbildung für den Zusatztitel „Psychotherapie“ und bestimmte Teile der Facharztweiterbildung zu absolvieren.
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag für die Aus- bzw. Weiterbildung in den psychoanalytisch begründeten Verfahren beträgt derzeit 490,00 Euro und ist jeweils zum 15.4. bzw. 15.10. eines jeden Jahres auf das Institutskonto zu überweisen. Weitere Angaben über die nötigen Zulassungsunterlagen und -voraussetzungen, das Zulassungsverfahren, den Aus- bzw. Weiterbildungsverlauf und die Prüfungsordnung sind im Sekretariat, z.T. auch auf dieser Homepage erhältlich.
Zulassung als Gasthörer
Bestimmte Veranstaltungen stehen auch Gästen offen. Die Zulassung als Gasthörer ist bei der Leiterin des Ausbildungsausschusses zu beantragen. Eine erfolgte Zulassung berechtigt zur Teilnahme an theoretischen, nicht aber an Erstinterview- und kasuistisch-technischen Seminaren. Die Semestergebühr beträgt 200 € für die ersten beiden Semester, danach 350 € für alle folgenden Semester. Sofern ein Gasthörer zu einem späteren Zeitpunkt als Weiterbildungsteilnehmer zugelassen wird, werden die Theorieveranstaltungen, die er innerhalb von zwei Semestern besuchte, anerkannt.
Externe Lehranalytiker
Ein Ausbildungskandidat kann auf Antrag beim Leiter der Lehranalytikerkonferenz auch einen Lehranalytiker wählen, der nicht dem SIPP, sondern einem anderen Institut angehört, sofern der Lehranalytiker den Ausbildungsrichtlinien der Fachgesellschaften entspricht.